Mitglieder werben - Darf ich das?
Die Mitgliederwerbung ist Teil der durch Artikel 9 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz (GG) geschützten Betätigungsfreiheit der Gewerkschaften (Bundesarbeitsgericht Urteil vom 28.2.2006 - 1 AZR 460/04).
...also nichts wie ran!