Hamburgisches Rettungsdienstgesetz

21.05.2016

Gesetzliche Grundlagen

Das Hamburgische Rettungsdienstgesetz ist die gesetzliche Grundlage für den Rettungsdienst (Notfallrettung) und den Krankentransport in Hamburg. In der Freien und Hansestadt Hamburg ist der Rettungsdienst eine öffentliche Aufgabe, er umfaßt die Notfallrettung und den Krankentransport. Die Feuerwehr Hamburg nimmt diese Aufgabe unter der Aufsicht der Behörde für Inneres wahr. Die Hilfsorganisationen können im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Vertrages in diese Aufgabe mit einbezogen werden. Die Behörde für Inneres kann Dritte unter bestimmten Voraussetzungen mit der Notfallrettung betrauen. G.A.R.D. ist als einziges privates Unternehmen für den Rettungsdienst zugelassen. Die Hilfsorganisationen sind im öffentlich rechtlichen Vertrag in begrenztem Umfang für die Notfallrettung mit eingebunden.

Unter bestimmten Voraussetzungen können private Krankentransportunternehmen in Hamburg nach den Anforderungen des Personenbeförderungsgesetzes von der Behörde für Inneres zugelassen werden.

Das Hamburgische Rettungsdienstgesetz stammt aus dem Jahre 1992 und wurde zuletzt in 2011 geändert.

Gewerkschaftliche Vertretung

Die Hamburger Feuerwehr wird im ver.di Landesbezirk Hamburg durch den Fachbereich Bund/Länder (Fachbereich 6/7) vertreten. Die Hilfsorganisationen und die privaten Krankentransportunternehmen fallen in den Zuständigkeitsbereich unseres Fachbereiches Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen (Fachbereich 3). Hier gibt es eine eigene ver.di Fachkommission Rettungsdienste und Krankentransport. Aufgrund der besonderen Strukturen in Hamburg überwiegt der Bereich Krankentransport. Die Notfallrettung ist ein begrenzter, kleiner Anteil (G.A.R.D. und Hilfsorganisationen).

Die Hilfsorganisationen sind in Hamburg:

  • Arbeiter-Samariter-Bund
  • Deutsche Rote Kreuz
  • Johanniter-Unfall-Hilfe
  • Malteser-Hilfsdienst.

Unterschiedliche Refinanzierung

Die Leistungen der Hamburger Feuerwehr werden nach einer Gebührenordnung abgerechnet. Die Hilfsorganisationen und die privaten Krankentransportunternehmen müssen Verträge mit den Kostenträgern (Krankenkassen) verhandeln. Sie unterliegen also nicht, wie die Hamburger Feuerwehr, dem öffentlichen Haushalt sondern müssen in den Verhandlungen mit den Krankenkassen ihre Belastungen offenlegen, das betrifft auch die Bezahlung ihrer Beschäftigten. Weder die Hilfsorganisationen noch die privaten Krankentransportunternehmen in Hamburg wenden Tarifverträge an, obwohl die Krankenkassen in den Verhandlungen die Refinanzierung von Tarifverträgen berücksichtigen.

Gewerkschaftliche Positionierung

ver.di fordert für alle Unternehmen in der Notfallrettung und im Krankentransport die Anwendung der Tarifverträge (Tarifvertrag der Länder im öffentlichen Dienst, Reformtarifvertrag Deutsches Rotes Kreuz). Die Notfallrettung muss eine öffentliche Aufgabe bleiben und für die Einbeziehung Dritter und Hilfsorganisationen in der Notfallrettung müssen strenge Qualitätsanforderungen eingehalten werden. Klar, dass für uns dabei die Anwendung von Tarifverträgen ein zentrales Qualitätsmerkmal ist.

 
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Gesetzesbücher
© Daniel Herold