Asklepios Kliniken Hamburg, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf und Universitäres Herzzentrum

Nach 12 Jahren zurück in das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes

08.05.2019

Was bleibt - was ändert sich?

 

Die Arbeitgeber, die sich im Krankenhaus Arbeitgeberverband Hamburg (KAH) zusammengeschlossen haben (Asklepios Kliniken Hamburg, Westklinikum Rissen, UHZ und UKE) haben letztes Jahr beschlossen, dass sie die tarifliche Zukunft ihrer Betriebe nicht mehr im eigenen Arbeitgeberverband sehen, bzw. den Tarif selbst verhandeln und gestalten wollen - sondern ab August 2018 den bundesweiten Tarif für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der kommunalen Ebene (organisiert im Verband kommunaler Arbeitgeber-VKA) in der besonderen Ausgestaltung für die Krankenhäuser anwenden wollen (BT-K).

ver.di begrüßt grundsätzlich die Anwendung von Flächentarifverträgen und auch die Initiative des KAH, sich wieder in die Mitgliedschaft des bisherigen Arbeitgeberverbands einzugliedern. Denn: Gemeinsam erreichen wir mehr!

Aber was ist nun mit unseren „Hamburgensien“? Seit 2007 haben wir mit dem TV KAH einige Besonderheiten tariflich vereinbart. Diese Besonderheiten konnten wir in den Überleitungsverhandlungen für Euch sichern.

Die Überleitungstarifverträge sind inzwischen in der Endabstimmung - daher können wir jetzt auf die Details des Tarifwechsels eingehen.

 

Mehr und ausführlichere Informationen befinden sich im angehängten Flugblatt!

P.S.: Die per Mail verschickte Fassung hatte leider bei der ersten Stufe des Ausbildungsgehalts einen Tippfehler. Richtig sind 35 € + in der ersten Stufe. In diesem Flugblatt ist das korrigiert.