1.1.2017: Wird die Pflege in Hamburg besser?

25.02.2017

540 Neue Pflegekräfte in den Pflegeheimen reichen nicht

Die Träger von Pflegeheeinrichtungen,  zusammengeschlossen in der Hamburgischen Pflegegesellschaft e. V. (HPG), die Pflegekassen und die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz haben einen neuen Rahmenvertrag für neue Personalrichtwerte für die Hamburger Pflegeheime vereinbart. Ab dem 1. Januar 2017 sollen damit lt. Behörde etwa 540 Pflegekräfte mehr für die Pflegebedürftigen da sein. Hintergrund der neuen Vereinbarung ist die neue Pflegereform , mit der zum 01.01.2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt wird. Danach werden Leistungen der Pflegeversicherung nicht mehr nach drei Pflegestufen sondern nach fünf Pflegegeraden gewährt. Seine Wirkung im Sinne der pflegebedürftigen Menschen kann die Reform aber nur dann entfalten, wenn das Personal zur Verfügung steht, um die neuen Pflegekonzepte auch umzusetzen. Mehr Leistung mit jetzt schon viel zu wenig Personal kann nicht funktionieren.

Dazu Norbert Proske, zuständig für Pflegeeinrichtungen bei ver.di Hamburg:  „Die neue Rahmenvereinbarung ist ein deutlicher Schritt in die richtige Richtung.  Jetzt muss nachgelegt werden. Wir fordern eine bundesweite gesetzliche Personalrichtlinie für die stationäre Pflege Für eine Hamburger Pflegeeinrichtung mit 100 Plätzen wurde die Neuregelung etwa drei Vollzeitkräfte mehr für die Pflegebedürftigen bedeuten.“

Die Gewerkschaft ver.di, Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen, Landesbezirk Hamburg, weist kritisch darauf hin, dass der personelle Mehrbedarf von 540 Pflegekräften erst noch gedeckt werden muss. Dazu soll nach den Vorstellungen der Behörde die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen befragt werden, ob der Wunsch nach Aufstockung bei Teilzeit besteht.

Norbert Proske, zuständiger Gewerkschaftssekretär für den Bereich Altenpflege bei ver.di in Hamburg: „So sehr wir es begrüßen, dass Vollzeitarbeitsplätze finanziert werden sollen, halten wir es für notwendig, den tatsächlichen Personalbedarf aufgrund der neuen 5 Pflegegrade ab 01.01.2017 zu erheben. Dazu fehlt es bisher an geeigneten Instrumenten. Mehr Personal darf nicht nur angekündigt werden, sondern muss am Ende auch tatsächlich als ein Mehr an Stellen in den Pflegeheimen ankommen.“

Ver.di erwartet vom Senat die politische Initiative die überfällige Vereinheitlichung der bundesgesetzlichen Regelung der Personalrichtwerte voranzubringen. Die Arbeitsbelastungen in der Altenpflege sind enorm hoch und die Ursachen dafür liegen in der unzureichenden Personalausstattung. Die unterschiedliche Personalausstattung in den Bundesländern ist nicht logisch zu begründen.Neuer Rahmenvertrag regelt zukünftige Personalrichtwerte

Zum Hintergrund:

Die Träger von Pflegeeinrichtungen, zusammengeschlossen in der Hamburgischen Pflegegesellschaft e. V. (HPG), die Pflegekassen und die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz haben einen neuen Rahmenvertrag und zukunftsweisende neue Personalrichtwerte für die Hamburger Pflegeheime vereinbart. Ab dem 1. Januar 2017 werden damit in der Hansestadt etwa 540 Pflegekräfte mehr für die Pflegebedürftigen da sein.

Wir veröffentlichen dazu die Pressemitteilung vom 29. April 2016 der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz als pdf zum Download.

Unter diesem Link der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz ist die bisher gültige Rahmenvereinbarung zu finden. Die aktuelle Rahmenvereinbarung für die neuen Personalrichtwerte wird hier ebenfalls veröffentlicht: http://www.hamburg.de/fachinformationen-pflege/1666240/rahmenvereinbarungen/

Wie ist die Personalausstattung bei euch im Pflegeheim? Ihr könnt uns eure Situation beschreiben - Nutzt dazu den Kommentar.