Mitglieder werben - Darf ich das?

28.09.2015

Die Mitgliederwerbung ist Teil der durch Artikel 9 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz (GG) geschützten Betätigungsfreiheit der Gewerkschaften (Bundesarbeitsgericht  Urteil vom 28.2.2006 - 1 AZR 460/04).

...also nichts wie ran!

 

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