Tariflöhne in der ambulanten Pflege

26.07.2016

Soziale Arbeit
Tariflöhne in der ambulanten Pflege sind möglich

Der Hamburger Fachbereich „Gesundheit & Soziales“ der Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), fordert alle Träger von Unternehmen der sozialen Arbeit und der Pflege in Hamburg auf, zukünftig branchenübliche Tariflöhne zu zahlen und grundsätzlich Tarifvertragsbindung einzugehen.

 Hintergrund dieser Forderung ist die aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichtes (BSG) vom letzten Juni, indem das Gericht festgestellt hat, dass eine Tarifvertragsbindung von Unternehmen der sozialen Arbeit, vorrangig im Bereich der ambulanten Pflege, als grundsätzlich wirtschaftlich anzuerkennen ist und damit die tarifliche Bezahlung der Beschäftigten von den Kostenträgern refinanzierbar sei.*

Dazu Norbert Proske, ver.di - Gewerkschaftssekretär in Hamburg: „Die Einhaltung von Tarifverträgen für die Beschäftigten in der ambulanten Pflege ist dem neuen Urteil nach kein Wettbewerbsnachteil für die Betriebe. Daher muss endlich ein gerechter Lohn in alle Einrichtungen der ambulanten Pflege in Hamburg gezahlt werden. Dies ist mit ver.di- Tarifverträgen jederzeit möglich.“

 Auch über den Bereich der ambulanten Pflege hinaus fordert ver.di von den Pflegekassen, den Krankenkassen und der Freien und Hansestadt Hamburg, dass Tarifverträge bei allen Sozial- und  Pflegeeinrichtungen grundsätzlich vollständig zu refinanzieren sind und das bei den Zuwendungsempfängern der Stadt zwischen tarifvertragsgebundenen Unternehmen und nicht tarifvertragsgebundenen Unternehmen in der Höhe der Refinanzierung differenziert wird.