ver.di Gutachten zur gesetzlichen Personalbemessung in der stationären Altenpflege
Ein im Auftrag der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) erstelltes Gutachten der Professoren Stefan Greß und Klaus Stegmüller von der Hochschule Fulda belegt die deutliche Diskrepanz zwischen Pflegebedarf und Personalausstattung. Die Gutachter verweisen auf die Notwendigkeit bundeseinheitlicher gesetzlicher Vorgaben für die Personalausstattung. Eine gute Versorgungsqualität in der stationären Altenpflege sei nur mit qualifiziertem Pflegefachpersonal möglich.
Ausführliche Informationen und weitere Materialien zum ver.di Gutachten findet ihr auf der Website des Bundesfachbereiches.
Wie ist eigentlich die Personalbemessung in der stationären Pflege in Hamburg aktuell geregelt?
Im Rahmenvertrag zur vollstationären Pflege sind die aktuellen Personalrichtwerte geregelt. Die Rahmenvereinbarung ist auf der Website der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz als pdf zum Download nachzulesen.