Altenpflege

Prüfverordnung für die Altenpflege

19.05.2016

Prüfverordnung für die Altenpflege und Behindertenhilfe

ver.di begrüßt Verordnung für Personal- und Qualitätsmanagement in der Hamburger Pflege

 Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt den Erlass einer Wohn- und Betreuungsdurchführungsverordnung in Hamburger Einrichtungen der Altenpflege und der Behindertenhilfe. Grundlage der Verordnung ist das Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG), das seit dem 01. Januar 2010 eine Vorgabe zur Zulassung und den Betrieb von Pflegeinrichtungen in der Hansestadt bildet. Das Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz und die Prüfveordnung ist zu finden auf der Website der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg.

Die ver.di Fachkommission Altenpflege hat zur Prüfverordnung eine Stellungnahme abgegeben. Ihr findet die Stellungnahme in der rechten Spalte auf dieser Website.

Hintergrund: Das Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz sieht Regelungen für Servicewohnanlagen wie das „Betreute Wohnen“, Wohngemeinschaften für pflegebedürftige und behinderte Menschen, Wohneinrichtungen (zum Beispiel Pflegeheime), Gasteinrichtungen sowie ambulante Pflegedienste und Dienste der Behindertenhilfe vor. Zur Sicherung der Qualität und für den Schutz der Bewohner schreibt das Gesetz für Pflegeheime eine Fachkraftquote von 50 Prozent sowie für alle Wohneinrichtungen jährliche Kontrollen durch die Aufsichtsbehörde vor. Für ambulante Dienste sind anlassbezogene und stichprobenhafte Überprüfungen vorgesehen. Dazu hat der Hamburger Senat am 10.03.2016 eine "Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes" erlassen. Die Verordnung trat am 1. April 2016 in Kraft und gilt vorläufig bis 30. September 2017.

Für sogenannte „Gasteinrichtungen“ (Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege, Hospize, Kurzzeitpflege) sowie Wohngemeinschaften und Servicewohnanlagen sind ausschließlich anlassbezogene Prüfungen vorgesehen.

 

 Mit der Betreuungsdurchführungsverordnung sollen Standards in der Pflege festgelegt und regelmäßig überprüft werden. Dabei sollen unter anderem die Beschäftigten in den Pflegeeinrichtungen befragt und mit eingebunden werden. Auch Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiter und ein professionelles Personalmanagement werden überprüft.

 Dazu Hilke Stein, Leiterin des ver.di- Fachbereiches Gesundheit & Soziales in Hamburg: „Zahlreiche Umfragen über die Arbeitsbelastungen in der ambulanten und stationären Pflege belegen wie dringend notwendig eine moderne und qualifizierte Mitarbeiterführung und Fortbildungen in den Heimen und Diensten sind. Dies setzt die Freie und Hansestadt Hamburg jetzt endlich durch den Erlass einer Prüfverordnung um. Damit wird gute Arbeit für die Beschäftigten und gute Betreuung für die Bewohnerinnen und Bewohner gesichert.“

Die Verordnung tritt zum heutigen 01. April in Kraft und ist bis zum 30.09.2017 befristet. ver.di erwartet jedoch eine Fortführung dieser Maßnahme  über dieses Datum hinaus und sieht insgesamt die koordinierte Zusammenarbeit der Wohnpflegeaufsicht der Freien und Hansestadt Hamburg und des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (Nord) als wichtige Voraussetzung für erfolgreiche Prüfungen der Einrichtungen.

 „Wir erwarten vom Hamburger Senat eine Fortführung über den 30.09.2017 hinaus. Die Neuorganisation der Wohnpflegeaufsichten ist eine wichtige Voraussetzung für effektive Prüfungen. MDK und Wohnpflegeaufsichten können sich gut ergänzen und aussagekräftigere Prüfungen vornehmen“, sagt Norbert Proske, ver.di – Sekretär  für die Hamburger Altenpflege.

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